Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter
der Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor
dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die
zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen können.

Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden
durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder durch nicht zur Serien-
ausstattung des Fahrzeuges gehörende Fahrzeugteile (z. B. Spoiler, Antenne,
Zierleisten o. ä. ) sowie Folgeschäden (z. B. Lackkratzer) verursacht worden sind,
außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz.

2. Die Benutzerhinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige
Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

3. Der Kunde hat die in der Betriebsanleitung seines Fahrzeugs aufgeführten Emp-
fehlungen für die Benutzung einer automatischen Waschanlage zu beachten.

4. Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schä-
den dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des
Betriebsgrundstückes mitzuteilen. Der Betreiber der Anlage haftet maximal für
unmittelbare Schäden.

5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

6. Auch bei ordnungsgemäßer Funktion der Waschanlage und Einhaltung aller
genannten Anweisungen und Hinweise kann ein Restrisiko für einen Fahrzeug-
schaden nicht ausgeschlossen werden.